Kapitel Kapitel 23
„Hmm…mein lieber Baudin, wie ich Euch schon öfters sagte: Ihr solltet Eurer Handschrift wahrlich ein wenig mehr Klarheit verleihen!“, rügte Monsieur Massenet, Doctor juris sowie wohlbestallter öffentlicher Notar, und wies stirnrunzelnd auf das Schreiben in seiner Hand. „Und ich wiederhole es nochmals, mein Lieber: Klarheit und Leserlichkeit sind bei Verträgen das oberste Gebot! Zu leicht kann nämlich, bei eklatanter Unleserlichkeit, hinterher von beiden Parteien allerhand hinein interpretiert werden, was ursprünglich nicht vereinbart worden ist! Und dann geht es los, mit Prozessen und endlosen Verhandlungen vor Gericht, die Unsummen von Geld verschlingen! Glaubt mir, ich weiß, wovon ich rede!“
„Verzeiht, Monsieur le docteur, aber ich versichere Euch, ich hab` getan was ich konnte!“, verteidigte sich Monsieur Baudin und schniefte weinerlich, „aber als ehemaliger, zwanghaft korrigierter Linkshänder ist es unheimlich schwer, eine absolut korrekte, saubere Handschrift zu entwickeln!“
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